Allgemeine
Geschäftsbedingungen
Allgemeine
Geschäftsbedingungen der Loyalty Hamburg
,Alexander
Schulz-Margeth,
Deichstr. 36 a, 20459 Hamburg
1.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen
der Loyalty Hamburg
sind integrierter Bestandteil aller Offerten,
Terminreservationen und Auftragsbestätigungen.
2.
Qualität
2.1
Die Loyalty Hamburg
erbringt ihre Beratungsleistungen sorgfältig
und gemäss den allgemein üblichen
und den Loyalty Hamburg - internen Qualitätsstandards.
2.2
Für die Nutzung und Umsetzung der Beratungsergebnisse
trägt der Kunde (Auftraggeber) die alleinige
Verantwortung. Allfällige Schadensersatzansprüche
seitens der auftraggebenden Organisation,
ihrer Mitglieder oder Dritter werden, so weit
wie gesetzlich zulässig, ausdrücklich
wegbedungen.
2.3
Allfällige Fehler und Mängel in
den Beratungsleistungen, die eindeutig durch
die Loyalty Hamburg
verursacht worden sind, werden von der Loyalty Hamburg auf ihre
Kosten korrigiert. Diese Korrektur umfasst
abschliessend das Korrigieren von Berichten
und Stellungnahmen und soweit nötig das
Führen von Gesprächen. Weitergehende
Schadenersatzansprüche werden ausdrücklich
wegbedungen.
3.
Vertraulichkeit und Datenschutz
3.1
Die Loyalty Hamburg
behandelt alle Firmen- und Personendaten,
die sie im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit
erfährt, oder die sie durch ihre Tätigkeit
generiert (z.B. Testberichte) absolut vertraulich.
Sie gibt sie nicht an Unbefugte oder aussenstehende
Dritte weiter. Ausnahmen sind zulässig,
wenn eine Organisation oder eine Einzelperson
die Loyalty Hamburg
ausdrücklich dazu ermächtigt. Ebenfalls
zulässig ist die Nennung von Kundennamen
im Sinne einer allgemeinen Referenz.
3.2
Personendaten, die besonders schützenswert
sind (z.B. Persönlichkeitsprofile) behandelt
die Loyalty Hamburg
mit der nötigen Sorgfalt, die mindestens
den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes
entspricht.
3.3
Wenn im Rahmen von Aufträgen individuelle,
personenbezogene Berichte über einzelne
Angehörige einer Organisation erstellt
werden, so betrachtet die Loyalty Hamburg diese Einzelpersonen
als die einzig berechtigen Empfänger
dieser Informationen, unabhängig davon,
wer den Auftrag erteilt hat oder bezahlt.
3.4
Berichte oder Auskünfte im Sinne von
Punkt 3.3 gibt die Loyalty Hamburg grundsätzlich nur an diese berechtigten
Personen ab. Berichte oder Auskünfte
an andere Personen, insbesondere auch an andere
Mitglieder der Organisation und Vorgesetzte,
werden nur mit ihrem Einverständnis erteilt.
3.5
Ein von Punkt3.4 abweichendes Verfahren ist
gestattet, wenn auf für alle Beteiligten
erkennbare Weise ein anderes Vorgehen sinnvoll
und so vereinbart worden ist (z.B. im Rahmen
von Eignungsabklärungen, Assessments,
Mitarbeiterbefragungen usw.). Wenn den betreffenden
Mitarbeitenden das abweichende Vorgehen vorher
mitgeteilt worden ist, und sie keinen Widerspruch
einlegen, gilt es als akzeptiert.
4.
Verrechnung
4.1
Wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart,
werden alle Leistungen der Loyalty Hamburg nach effektivem Aufwand
verrechnet. Orientierungsrahmen bilden Offerten
und Auftragsbestätigungen.
4.2
Wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart,
gelten die Honorarsätze und Preise gemäss
der aktuell gültigen Honorar- und Preisordnung
der Loyalty Hamburg .
4.3
Zusätzlich zu den Honoraren werden verrechnet:
die effektiven Spesen für Reise und sofern
nötig Verpflegung und Unterkunft, Fremdkosten,
Materiallieferungen, pauschale Anteile für
Testlizenzen und Gerätebenutzung.
5.
Auftragserteilung
5.1
Ein Auftrag gilt als erteilt, wenn
5.1.1
eine schriftliche Auftragsbestätigung
oder eine schriftliche Terminreservation vorliegt.
5.1.2
eine mündliche Terminreservation vorliegt,
sofern aus den Umständen klar zu erkennen
ist, dass der Kunde gewillt war, die betreffende
Dienstleistung zum vorgesehenen Zeitpunkt
zu beziehen, oder wenn für ihn erkennbar
war, dass die Loyalty Hamburg die entsprechenden Termine und Ressourcen
reserviert hat.
5.1.3
eine Rahmenofferte oder Rahmenauftragsbestätigung
vorliegt und das weitere Vorgehen in separaten
Plänen (z.B. Projektplänen) geregelt
wird. Die gemäss gültigem Projektplan
reservierten Termine, nicht-terminierten Arbeitstage
oder sonstigen Ressourcen gelten als erteilte
Aufträge.
5.1.4
eine schriftliche Offerte vorliegt und die
Loyalty Hamburg im
offenkundigen Einverständnis des Kunden
mit der Arbeit begonnen hat.
6.
Annullierung von Aufträgen durch den
Kunden
6.1
Tritt der Kunde zur Unzeit von seinem Auftrag
zurück, so hat er die bereits geleisteten
Aufwände zu bezahlen.
6.2
Zudem schuldet er der Loyalty Hamburg eine Entschädigung
für die entgangenen Umsätze, welche
vom Zeitpunkte der Auftragserteilung und dem
Zeitpunkt des Rücktritts abhängen.
Diese Entschädigung wird unabhängig
davon fällig, ob es der Loyalty Hamburg gelingt, für den
fraglichen Zeitpunkt einen anderen Auftrag
zu akquirieren oder nicht.
6.3
Bei einer Auftragsdefinition gemäss 5.1.3
gilt als entschädigungspflichtiges Auftragsvolumen
alles, was zwei Monate über den Beendigungstermin
des Auftrags gemäss vorliegenden Plänen
reserviert oder sonst wie vorgesehen war.
6.4
Wenn die Auftragserteilung 6 Monate oder länger
vor dem definierten Starttermin des Auftrags
erfolgt ist, so werden folgende Zahlungen
fällig:
6.4.1
0% bei Annullierung bis zu 3 Monaten vorher.
6.4.2
50 % bei Annullierung 61- 90 Tage vorher.
6.4.3
75 % bei Annullierung 31-60 Tage vorher.
6.4.4
100 % bei Annullierung 30 Tage vorher oder
kürzer.
6.5
Wenn die Auftragserteilung kürzer als
6 Monate vor dem definierten Starttermin des
Auftrags erfolgt ist, so werden folgende Zahlungen
fällig:
6.5.1
0% bei Annullierung bis zu 2 Monaten vorher.
6.5.2
50 % bei Annullierung 31- 60 Tage vorher.
6.5.3
75 % bei Annullierung 14 30 Tage vorher.
6.5.4
100 % bei Annullierung 13 oder weniger Tage
vorher.
6.6
Die Ansätze gemäss 6.4 oder 6.5
kommen auch zur Anwendung, wenn die Loyalty Hamburg einen Auftrag
nicht ausführen kann, weil der Kunde
Leistungen nicht erbracht oder Voraussetzungen
nicht erfüllt hat, welche seine Aufgabe
gewesen wären (z.B. Lieferung von Daten,
welche die Loyalty Hamburg für die Auftragserfüllung braucht,
Seminarteilnehmer sind nicht anwesend oder
in einer Anzahl, welche die Durchführung
eines Seminars in der ursprünglich vorgesehenen
Weise nicht möglich machen).
6.7
Falls es gelingt, innerhalb von zwei Monaten
einen Ersatztermin für die Erfüllung
zu vereinbaren, entfallen die Zahlungen gemäss
6.4 oder 6.5. Erfolgte Zahlungen können
für einen gleichartigen Auftrag verrechnet
werden, falls dieser innert zwei Monate nach
dem abgesagten Auftrag zustande kommt.
7.
Annullierung von Aufträgen durch die
Loyalty Hamburg
7.1
Kann die Loyalty Hamburg einen Auftrag nicht erfüllen, aus
Gründen, auf die sie keinen Einfluss
hat, namentlich Unfall oder Krankheit des
betreffenden Beraters, Ausfall von Transportmitteln
oder dergleichen, so kann der Auftraggeber
keine Schadenersatzforderungen geltend machen.
7.2
Die Loyalty Hamburg
verpflichtet sich in dem Fall, den Auftrag
nach Möglichkeit mit einem anderen Berater
zu erfüllen oder sollte dies nicht
möglich oder vom Kunden nicht gewünscht
sein zum nächstmöglichen
Termin nachzuholen.
8.
Geistiges Eigentum
8.1
Die Loyalty Hamburg
verwendet für die Erfüllung ihrer
Geschäftszwecke allgemein zugängliches
Fach- und Methodenwissen, aus anderen Quellen
übernommenes Wissen und von ihr selbst
entwickeltes, weiterentwickeltes und auf die
besonderen Kundenverhältnisse angepasstes
Wissen.
8.2
Wird Fach- und Methodenwissen aus anderen
Quellen übernommen, so wird dies im Sinne
eines Zitats deklariert, oder es besteht zwischen
der Loyalty Hamburg
und dem Inhaber des Copyrights eine entsprechende
Vereinbarung.
8.3
Auf alle ihren Unterlagen beansprucht die
Loyalty Hamburg das
Copyright. Ausgenommen sind deklarierte Elemente
gemäss Punkt 8.2.
8.4
Die Verwendung von Loyalty Hamburg - Unterlagen, sei es zu kommerziellen
oder nicht-kommerziellen Zwecken, ist nur
gestattet mit dem ausdrücklichen Einverständnis
der Loyalty Hamburg
oder im Rahmen einer Lizenzvereinbarung.
9.
Lizenzen
9.1
Lizenzvergaben erfolgen im Rahmen einer speziellen
Lizenzvereinbarung, welche auch Bestandteil
einer Auftragsbestätigung sein kann.
9.2
Lizenzen berechtigen den Lizenznehmer zur
exklusiven oder nicht-exklusiven Nutzung von
Unterlagen, Methoden oder anderem Know-how
der Loyalty Hamburg
(je nach spezifischer Vereinbarung).
9.3
Der Lizenznehmer darf das Know-how anpassen,
verändern und ergänzen, soweit das
für die Erfüllung des ursprünglichen
Zwecks nötig und sinnvoll ist. Er informiert
den Lizenzgeber über derartige Veränderungen
und lässt sich bei grundlegenden methodischen
Fragen vom Lizenzgeber auf eigene Kosten beraten.
9.4
Der Lizenzgeber steht dem Lizenznehmer für
Ausbildung, Coaching, Fehlerbehebung, Beratung
und Weiterentwicklung während 5 Jahren
ab Abschluss der Lizenzvereinbarung zur Verfügung.
9.5
Fehler und Mängel, die eindeutig durch
den Lizenzgeber verursacht worden sind, werden
vom Lizenzgeber während 1 Jahr nach Abschluss
des Auftrags auf seine Kosten behoben. Weitergehende
Schadensersatzansprüche werden ausdrücklich
wegbedungen.
9.6
Veränderungen, Weiterentwicklungen und
Beratungen, welche aus anderen Gründen
notwendig werden oder vom Lizenznehmer gewünscht
werden, erfolgen auf Kosten des Lizenznehmers.
9.7
Es ist dem Lizenznehmer nicht gestattet, das
Know-how an Dritte ausserhalb des Unternehmens
weiterzugeben, sei es in der ursprünglich
gelieferten oder in einer nachfolgend gemäss
Punkt 9.2 modifizierten Form. Es spielt keine
Rolle, ob die Weitergabe gegen Entgelt (kommerziell)
oder unentgeltlich (nicht-kommerziell) erfolgt
ist.
9.7.1
Insbesondere darf der Lizenznehmer das Know-how
oder Teile davon nicht an Personen weitergeben,
die nicht Mitarbeiter des Lizenznehmers sind
(Aussenstehende). Als Aussenstehende gelten
auch Mitarbeiter des Konzerns, zu dem der
Lizenznehmer allenfalls gehört oder Mitarbeiter
von zu einem solchen Konzern gehörenden,
juristisch selbständigen Firmen.
9.7.2
Verboten ist jede Form der Weitergabe des
Know-hows unabhängig vom Medium. Insbesondere
nicht gestattet ist demnach das mündliche
Weitergeben, dasjenige in schriftlicher Form
oder auf irgendeinem Datenträger.
9.7.3
Der Lizenznehmer trifft geeignete Vorkehrungen
zum Schutz des Know-hows. Insbesondere stellt
er sicher, dass Aussenstehende keinen Einblick
in das Know-how haben.
10.
Verschiedene Vereinbarungen
10.1
Der Verweis auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen
im Internet (auf der Webseite der Loyalty Hamburg unter der Adresse "www.loyalty-hamburg.de/agb.html"
gilt als gleichwertig wie die postalische
Zustellung, unabhängig davon, ob dieser
Verweis postalisch, via E-Mail oder sonst
wie elektronisch erfolgt ist. Ohne den ausdrücklichen
Gegenbericht des Adressaten gilt die Kenntnisnahme
der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
im Internet als erfolgt. Sollte die Kenntnisnahme
im Internet aus irgendwelchen Gründen
nicht möglich sein, so ist der Adressat
verpflichtet, uns dies mitzuteilen, damit
wir ihm ein gedrucktes Exemplar zustellen
können.
10.2
Es kommt ausschliesslich Deutschess Recht
zur Anwendung.
10.3
Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Hamburg.