Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Loyalty Hamburg ,Alexander Schulz-Margeth, Deichstr. 36 a, 20459 Hamburg

1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Loyalty Hamburg sind integrierter Bestandteil aller Offerten, Terminreservationen und Auftragsbestätigungen.

2. Qualität

2.1 Die Loyalty Hamburg erbringt ihre Beratungsleistungen sorgfältig und gemäss den allgemein üblichen und den Loyalty Hamburg - internen Qualitätsstandards.

2.2 Für die Nutzung und Umsetzung der Beratungsergebnisse trägt der Kunde (Auftraggeber) die alleinige Verantwortung. Allfällige Schadensersatzansprüche seitens der auftraggebenden Organisation, ihrer Mitglieder oder Dritter werden, so weit wie gesetzlich zulässig, ausdrücklich wegbedungen.

2.3 Allfällige Fehler und Mängel in den Beratungsleistungen, die eindeutig durch die Loyalty Hamburg verursacht worden sind, werden von der Loyalty Hamburg auf ihre Kosten korrigiert. Diese Korrektur umfasst abschliessend das Korrigieren von Berichten und Stellungnahmen und soweit nötig das Führen von Gesprächen. Weitergehende Schadenersatzansprüche werden ausdrücklich wegbedungen.

3. Vertraulichkeit und Datenschutz

3.1 Die Loyalty Hamburg behandelt alle Firmen- und Personendaten, die sie im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit erfährt, oder die sie durch ihre Tätigkeit generiert (z.B. Testberichte) absolut vertraulich. Sie gibt sie nicht an Unbefugte oder aussenstehende Dritte weiter. Ausnahmen sind zulässig, wenn eine Organisation oder eine Einzelperson die Loyalty Hamburg ausdrücklich dazu ermächtigt. Ebenfalls zulässig ist die Nennung von Kundennamen im Sinne einer allgemeinen Referenz.

3.2 Personendaten, die besonders schützenswert sind (z.B. Persönlichkeitsprofile) behandelt die Loyalty Hamburg mit der nötigen Sorgfalt, die mindestens den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes entspricht.

3.3 Wenn im Rahmen von Aufträgen individuelle, personenbezogene Berichte über einzelne Angehörige einer Organisation erstellt werden, so betrachtet die Loyalty Hamburg diese Einzelpersonen als die einzig berechtigen Empfänger dieser Informationen, unabhängig davon, wer den Auftrag erteilt hat oder bezahlt.

3.4 Berichte oder Auskünfte im Sinne von Punkt 3.3 gibt die Loyalty Hamburg grundsätzlich nur an diese berechtigten Personen ab. Berichte oder Auskünfte an andere Personen, insbesondere auch an andere Mitglieder der Organisation und Vorgesetzte, werden nur mit ihrem Einverständnis erteilt.

3.5 Ein von Punkt3.4 abweichendes Verfahren ist gestattet, wenn auf für alle Beteiligten erkennbare Weise ein anderes Vorgehen sinnvoll und so vereinbart worden ist (z.B. im Rahmen von Eignungsabklärungen, Assessments, Mitarbeiterbefragungen usw.). Wenn den betreffenden Mitarbeitenden das abweichende Vorgehen vorher mitgeteilt worden ist, und sie keinen Widerspruch einlegen, gilt es als akzeptiert.

4. Verrechnung

4.1 Wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart, werden alle Leistungen der Loyalty Hamburg nach effektivem Aufwand verrechnet. Orientierungsrahmen bilden Offerten und Auftragsbestätigungen.

4.2 Wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart, gelten die Honorarsätze und Preise gemäss der aktuell gültigen Honorar- und Preisordnung der Loyalty Hamburg .

4.3 Zusätzlich zu den Honoraren werden verrechnet: die effektiven Spesen für Reise und sofern nötig Verpflegung und Unterkunft, Fremdkosten, Materiallieferungen, pauschale Anteile für Testlizenzen und Gerätebenutzung.

5. Auftragserteilung

5.1 Ein Auftrag gilt als erteilt, wenn

5.1.1 eine schriftliche Auftragsbestätigung oder eine schriftliche Terminreservation vorliegt.

5.1.2 eine mündliche Terminreservation vorliegt, sofern aus den Umständen klar zu erkennen ist, dass der Kunde gewillt war, die betreffende Dienstleistung zum vorgesehenen Zeitpunkt zu beziehen, oder wenn für ihn erkennbar war, dass die Loyalty Hamburg die entsprechenden Termine und Ressourcen reserviert hat.

5.1.3 eine Rahmenofferte oder Rahmenauftragsbestätigung vorliegt und das weitere Vorgehen in separaten Plänen (z.B. Projektplänen) geregelt wird. Die gemäss gültigem Projektplan reservierten Termine, nicht-terminierten Arbeitstage oder sonstigen Ressourcen gelten als erteilte Aufträge.

5.1.4 eine schriftliche Offerte vorliegt und die Loyalty Hamburg im offenkundigen Einverständnis des Kunden mit der Arbeit begonnen hat.

6. Annullierung von Aufträgen durch den Kunden

6.1 Tritt der Kunde zur Unzeit von seinem Auftrag zurück, so hat er die bereits geleisteten Aufwände zu bezahlen.

6.2 Zudem schuldet er der Loyalty Hamburg eine Entschädigung für die entgangenen Umsätze, welche vom Zeitpunkte der Auftragserteilung und dem Zeitpunkt des Rücktritts abhängen. Diese Entschädigung wird unabhängig davon fällig, ob es der Loyalty Hamburg gelingt, für den fraglichen Zeitpunkt einen anderen Auftrag zu akquirieren oder nicht.

6.3 Bei einer Auftragsdefinition gemäss 5.1.3 gilt als entschädigungspflichtiges Auftragsvolumen alles, was zwei Monate über den Beendigungstermin des Auftrags gemäss vorliegenden Plänen reserviert oder sonst wie vorgesehen war.

6.4 Wenn die Auftragserteilung 6 Monate oder länger vor dem definierten Starttermin des Auftrags erfolgt ist, so werden folgende Zahlungen fällig:

6.4.1 0% bei Annullierung bis zu 3 Monaten vorher.

6.4.2 50 % bei Annullierung 61- 90 Tage vorher.

6.4.3 75 % bei Annullierung 31-60 Tage vorher.

6.4.4 100 % bei Annullierung 30 Tage vorher oder kürzer.

6.5 Wenn die Auftragserteilung kürzer als 6 Monate vor dem definierten Starttermin des Auftrags erfolgt ist, so werden folgende Zahlungen fällig:

6.5.1 0% bei Annullierung bis zu 2 Monaten vorher.

6.5.2 50 % bei Annullierung 31- 60 Tage vorher.

6.5.3 75 % bei Annullierung 14 – 30 Tage vorher.

6.5.4 100 % bei Annullierung 13 oder weniger Tage vorher.

6.6 Die Ansätze gemäss 6.4 oder 6.5 kommen auch zur Anwendung, wenn die Loyalty Hamburg einen Auftrag nicht ausführen kann, weil der Kunde Leistungen nicht erbracht oder Voraussetzungen nicht erfüllt hat, welche seine Aufgabe gewesen wären (z.B. Lieferung von Daten, welche die Loyalty Hamburg für die Auftragserfüllung braucht, Seminarteilnehmer sind nicht anwesend oder in einer Anzahl, welche die Durchführung eines Seminars in der ursprünglich vorgesehenen Weise nicht möglich machen).

6.7 Falls es gelingt, innerhalb von zwei Monaten einen Ersatztermin für die Erfüllung zu vereinbaren, entfallen die Zahlungen gemäss 6.4 oder 6.5. Erfolgte Zahlungen können für einen gleichartigen Auftrag verrechnet werden, falls dieser innert zwei Monate nach dem abgesagten Auftrag zustande kommt.

7. Annullierung von Aufträgen durch die Loyalty Hamburg

7.1 Kann die Loyalty Hamburg einen Auftrag nicht erfüllen, aus Gründen, auf die sie keinen Einfluss hat, namentlich Unfall oder Krankheit des betreffenden Beraters, Ausfall von Transportmitteln oder dergleichen, so kann der Auftraggeber keine Schadenersatzforderungen geltend machen.

7.2 Die Loyalty Hamburg verpflichtet sich in dem Fall, den Auftrag nach Möglichkeit mit einem anderen Berater zu erfüllen oder –sollte dies nicht möglich oder vom Kunden nicht gewünscht sein – zum nächstmöglichen Termin nachzuholen.

8. Geistiges Eigentum

8.1 Die Loyalty Hamburg verwendet für die Erfüllung ihrer Geschäftszwecke allgemein zugängliches Fach- und Methodenwissen, aus anderen Quellen übernommenes Wissen und von ihr selbst entwickeltes, weiterentwickeltes und auf die besonderen Kundenverhältnisse angepasstes Wissen.

8.2 Wird Fach- und Methodenwissen aus anderen Quellen übernommen, so wird dies im Sinne eines Zitats deklariert, oder es besteht zwischen der Loyalty Hamburg und dem Inhaber des Copyrights eine entsprechende Vereinbarung.

8.3 Auf alle ihren Unterlagen beansprucht die Loyalty Hamburg das Copyright. Ausgenommen sind deklarierte Elemente gemäss Punkt 8.2.

8.4 Die Verwendung von Loyalty Hamburg - Unterlagen, sei es zu kommerziellen oder nicht-kommerziellen Zwecken, ist nur gestattet mit dem ausdrücklichen Einverständnis der Loyalty Hamburg oder im Rahmen einer Lizenzvereinbarung.

9. Lizenzen

9.1 Lizenzvergaben erfolgen im Rahmen einer speziellen Lizenzvereinbarung, welche auch Bestandteil einer Auftragsbestätigung sein kann.

9.2 Lizenzen berechtigen den Lizenznehmer zur exklusiven oder nicht-exklusiven Nutzung von Unterlagen, Methoden oder anderem Know-how der Loyalty Hamburg (je nach spezifischer Vereinbarung).

9.3 Der Lizenznehmer darf das Know-how anpassen, verändern und ergänzen, soweit das für die Erfüllung des ursprünglichen Zwecks nötig und sinnvoll ist. Er informiert den Lizenzgeber über derartige Veränderungen und lässt sich bei grundlegenden methodischen Fragen vom Lizenzgeber auf eigene Kosten beraten.

9.4 Der Lizenzgeber steht dem Lizenznehmer für Ausbildung, Coaching, Fehlerbehebung, Beratung und Weiterentwicklung während 5 Jahren ab Abschluss der Lizenzvereinbarung zur Verfügung.

9.5 Fehler und Mängel, die eindeutig durch den Lizenzgeber verursacht worden sind, werden vom Lizenzgeber während 1 Jahr nach Abschluss des Auftrags auf seine Kosten behoben. Weitergehende Schadensersatzansprüche werden ausdrücklich wegbedungen.

9.6 Veränderungen, Weiterentwicklungen und Beratungen, welche aus anderen Gründen notwendig werden oder vom Lizenznehmer gewünscht werden, erfolgen auf Kosten des Lizenznehmers.

9.7 Es ist dem Lizenznehmer nicht gestattet, das Know-how an Dritte ausserhalb des Unternehmens weiterzugeben, sei es in der ursprünglich gelieferten oder in einer nachfolgend gemäss Punkt 9.2 modifizierten Form. Es spielt keine Rolle, ob die Weitergabe gegen Entgelt (kommerziell) oder unentgeltlich (nicht-kommerziell) erfolgt ist.

9.7.1 Insbesondere darf der Lizenznehmer das Know-how oder Teile davon nicht an Personen weitergeben, die nicht Mitarbeiter des Lizenznehmers sind (Aussenstehende). Als Aussenstehende gelten auch Mitarbeiter des Konzerns, zu dem der Lizenznehmer allenfalls gehört oder Mitarbeiter von zu einem solchen Konzern gehörenden, juristisch selbständigen Firmen.

9.7.2 Verboten ist jede Form der Weitergabe des Know-hows unabhängig vom Medium. Insbesondere nicht gestattet ist demnach das mündliche Weitergeben, dasjenige in schriftlicher Form oder auf irgendeinem Datenträger.

9.7.3 Der Lizenznehmer trifft geeignete Vorkehrungen zum Schutz des Know-hows. Insbesondere stellt er sicher, dass Aussenstehende keinen Einblick in das Know-how haben.

10. Verschiedene Vereinbarungen

10.1 Der Verweis auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Internet (auf der Webseite der Loyalty Hamburg unter der Adresse "www.loyalty-hamburg.de/agb.html" gilt als gleichwertig wie die postalische Zustellung, unabhängig davon, ob dieser Verweis postalisch, via E-Mail oder sonst wie elektronisch erfolgt ist. Ohne den ausdrücklichen Gegenbericht des Adressaten gilt die Kenntnisnahme der Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Internet als erfolgt. Sollte die Kenntnisnahme im Internet aus irgendwelchen Gründen nicht möglich sein, so ist der Adressat verpflichtet, uns dies mitzuteilen, damit wir ihm ein gedrucktes Exemplar zustellen können.

10.2 Es kommt ausschliesslich Deutschess Recht zur Anwendung.

10.3 Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Hamburg.

 

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